Re: Grezabstände bei Geländeaufschüttungen


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Abgeschickt von teichmann am 11 September, 2004 um 18:08:01

Antwort auf: Grezabstände bei Geländeaufschüttungen von Oliver Bruns am 01 September, 2004 um 09:19:09:

Hallo !
Anfüllungen im Grenzberich von 3m sind grundsätzlich nicht erlaubt ! (Recht NRW)
Sollte der Nachbar aber eine Eiverständniserklarung abgeben, ist es zulässig. Grundsätzlich gilt: Nachbarschaftsschutz gilt vor Baurecht !! Das heißt immer schriftlich eine Bestätigung vom jeweiligen Nachbar holen und ins Nachtischchen legen. Für den Fall der Fälle !!
MFg Teichmann


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