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Abgeschickt von Tamik am 01 November, 2008 um 13:58:40

Vor fünf Jahren wurde zwischen Nachbarn ein Vertrag abgeschlossen.Laut diesem Vertrag darf A auf seinem Grundstück eine Garage bauen, die möglicherweise den schönen Ausblick auf die Stadt versperren würde (man wohnt am Berghang). Die Bauarbeiten beginnen erst jetzt (nach fünf Jahren(!)) und B ist vor einiger Zeit verstorben. Der neue Besitzer des Grundstücks (der Erbe von B) schlägt A vor, eine kleinere Garage zu bauen (Ausblick!).A ist es jedoch egal...

Ist dieser Vertrag noch gültig (5 Jahre vergangen, neuer Besitzer...)?




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