Wertminderung durch Grenzbebauung


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Abgeschickt von catrus am 02 November, 2008 um 19:07:55

Hallo,
folgende Sachlage liegt vor:
Mein Nachbar hat vor mir gebaut und hat eine erhöhte Grenzbebauung durchgeführt, obwohl keine Zustimmung des vorherigen Besitzers vorlag (keine Eintragung von Grenzbaulast im Baulastenverzeichnis oder Grundbuch auf meinem Grundstück vorhanden ).

Laut Baubehörde wurde die Garage nicht korrekt in der Höhe ausgeführt. Die Garage wurde im Mitteilungverfahren nach §69a NBauO durchgeführt. Eine Rückbebauung kommt aber für die Baubehörde auch nicht in Frage, da kein unzumutbarer Mangel vorliegt und die Bebauung schon 10 Jahre da ist. Ich selber habe aber erst vor 5 Jahren gebaut und den Mangel erst vor 2 Monaten durch die Einmessung meiner Garage festgestellt.

Nun zu meiner Frage: Da durch diesen Tatbestand eine Wertminderung meines Grundstückes gegeben ist, wollte ich gerne wissen, von wem kann ich diese Wertminderung einklagen kann: Bauherr, Architekt? (freiwillig wird wohl keiner zahlen :)

Wird dann auch durch die Zahlung eines Betrages X eine Grenzbaulast oder Grundschuld bei mir eingetragen oder kann man schriftlich durch einen Rechtsanwalt ankündigen bei Verkauf diese Wertminderung einzuklagen? Gibt es dazu eine Verjährungsfrist?

Wer stellt die Wertminderung fest? Ein Gutachter?

Ist eine schriftliche Mitteilung über ein Baurechtsanwalt für meinen Nachbarn erfordelich?

Danke für euer Antworten.

catrus




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