Carport in der Abstandsfläche


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Abgeschickt von Oliver am 03 November, 2008 um 12:47:06

Hallo,

wir haben einen Carport in der Abstandsfläche des Vorgartens beantragt und genehmigt bekommen.

Grundsätzlich sind solche Gebäude in Hamburg seit 2006 auch in Abstandsflächen und an Grundstücksgrenzen zulässig, dies gilt aber nicht für den Vorgarten in Wohngebieten. Deshalb wurde hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Nun beschwert sich unser Nachbar mit der Begründung, er hätte dem zustimmen müssen. M.E. gilt die Zustimmungspflicht nicht für Ausnahmegenehmigungen im Vorgarten.

Trotzdem muss die Behörde natürlich die "öffentlich-rechtlich geschützten Belange des Nachbarn" berücksichtigen - andernfalls kann die Genehmigung auch im Nachhinein wieder aufgehoben werden.

Frage 1:
Welcher Art können solche Belange sein? Bauliche Einschränkungen entstehen ihm nicht, ebenso nehmen wir ihm weder Licht noch Luft (der Carport steht etwa 10 m von seinem Haus entfernt). Seine Begründung ist das Verbauen des Blicks aus seiner Küche (über unser Grundstück) auf die Straße.

Frage 2:
Wie kann ich Rechtssicherheit erhalten, um einen späteren Rückbau auszuschließen (die Handwerker wollten eigentlich in 1,5 Wochen anfangen)?

Danke
Oliver



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