Re: Tips für Baugehnemigung im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 November, 2008 um 20:29:17

Antwort auf: Tips für Baugehnemigung im Außenbereich von Markus am 03 November, 2008 um 20:23:35:

: Hallo!
: Hab eine Frage zum Thema Bauen im Außenbereich.
: Ich erläutere erstmal die Umstände:
: Mein Onkel hat einen kleinen Bauernhof. Landwirtschaft ist angemeldet aber nicht als Vollerwerb. Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohnhaus und eine Scheune. Das Wohnhaus ist ca.20 jahre alt und wurde damals für einen alten Stall und Wohnkomplex neu errichtet. Der Stall mit Wohnkomplex wurde dann abgerissen.

: Habe mich bei uns am Amt schon mal informiert welche chancen man hat dort zu bauen. Die einzige chance, laut Amt, wäre die Scheune als Wohnhaus umzubauen.

: Gäb es vielleicht noch irgenwie eine Möglichkeit oder eine Hintertür im Baurecht doch einen Neubau zu errichten?

: Vielen Dank für die Hilfe
: Gruß Markus

: P.S.: Muß ich was wichtiges beachten beim Bauamt wenn ich die Scheune zum Wohnhaus umbauen will?

Hintertür: Nö!
wichtiges beachten: einen Planer engagieren, der sich mit Aussenbereich auskennt und versteht mit der Behörde zu verhandeln, keine unsinnigen Anträge stellt und Kosten verursacht, wo es keinen Sinn macht



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