Re: Nicht einzuhaltendes Baufenster


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 November, 2008 um 21:16:48

Antwort auf: Nicht einzuhaltendes Baufenster von Jerome Wolf am 03 November, 2008 um 20:41:09:

: Hallo zusammen,
: angenommen wir h�ttenen vor ein freistehendes EFH in BW zu bauen, und h�tten ein Grundst�ck, welches urspr�nglich laut Baufenster zur Doppel o. Reihenhausbebauung vorgesehen war, im Auge.
: Nach dem Bebauungsplan d�rfen wir auch ein EFH bauen, nur
: ist nun das Baufenster bei Einhaltung des Grenzabstands
: von 2,50m zu schmal. Das Bauamt w�rde da auch einer �berschreitung des Baufensters auf der anderen Seite zustimmen, nur wissen wir nicht in welchem Ma�, da wir jedesmal eine andere Aussage bekommen.Auf dem Nachbargrundst�ck steht auch schon ein Doppelhaus, welches mit einem Abstand von 2,50m an unser Grundst�ck gebaut wurde.D�rften wir nun trotzdem auf die Grenze bauen, da dies ja das Baufenster vorsieht? oder m�sste das Baufenster bzw der Bebauungsplan an die neue Situation
: angepasst werden? H�tte das Bauamt die Nachbarbebauung so garnicht genemigen d�rfen, da wir nun nicht mehr so Bauen d�rfen wie es der Bebauungsplan �rspr�nglich vorgesehen war. Oder m�sste so etwas sogar eventuell als Baulast eingetragen werden?

: Vielen Dank


Wer plant für Sie? ... derjenige muss diese Fragen klären und beantworten können, ggf. in Abstimmungsgesprächen mit der Behörde.



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