Abstandsflächen nicht eingehalten.


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Abgeschickt von Dirk Wagner am 04 November, 2008 um 22:46:25

Sind bei einem Neubau unterschrittene Abstandsflächen (Soll 3m, Ist z.b. 2.90m) die durch Masstoleranzen/ Vermessen entstanden sind noch in irgendeiner Weise genehmigungsfähig. Bei bestehendem Nachbargebäude tritt durch die Unterschreitung keine Wertminderung ein da die Garagen beider Grundstücke nebeneinander gebaut sind und der "reele Abstand" zwischen den Gebäuden 5,90m (anstelle 6m) ist.



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