Re: Garage zählt nicht zur Grundfläche/Geschoßfläche!


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Abgeschickt von Achim am 10 Maerz, 2005 um 11:52:01

Antwort auf: Re: Garage zählt nicht zur Grundfläche/Geschoßfläche! von H.P. am 09 Maerz, 2005 um 20:16:22:

: Siehe auch S. 65 in der Mitte unten im folgenden Info-Material:
: http://www.dach-zentrum.de/lernende/artikel/aufsattelung/files/aufsattelung.pdf

Informative Broschüre!
Hilft aber hier auch nicht wirklich weiter, schon eher ein Kommentar zur Bauordnung (Niedersachsen), der zur Flächenermittlung des maßgebenden Erdgeschosses sagt: "Sie bestimmt sich nach dessen Außenmaßen. Die Flächen von überdachten Loggien und anderen überdachten Vorbauten sind einzurechnen, da sie Teile des Geschosses sind (§20 Abs. 4 BauNVO kann hier nicht herangezogen werden. Es kommt allein auf den bauordnungsrechtlichen Geschoßbegriff an)"

Und in §20 Abs. 4 werden nicht nur Loggien und Terrassen erwähnt, sondern auch bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind. Und dazu gehören ja zweifellos Garagen.

Aber jetzt argumentiert das Bauamt mit einem anderen Abschnitt aus dem Kommentar: "Typische Vollgeschosse sind Geschosse ..., die üblicherweise Wohnungen oder andere Aufenthaltsräume haben". Da eine Garage kein Aufenthaltsraum sei, könne sie zu dem so definierten bauordnungsrechtlichen Geschoßbegriff nicht beitragen und sei deshalb nicht anzurechnen.

Also machen wir aus der Garage einen Hobbyraum und setzen einen Carport davor. Das vergrößert zwar das Bauvolumen, aber die Beamten sind zufrieden.




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