Verlust Bestandsrecht im Außenbereich in Schleswig-Holstein


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Abgeschickt von Maximilian am 05 November, 2008 um 14:27:29

Hallo,

ich habe gerade ein Haus im Außenbereich einer Stadt in Schleswig-Holstein gekauft.
Das bestehende Gebäude ist erschlossen.
d.h. Strom, Tel., Abwasser, Wasser etc. alles Vorhanden

Bis vor ein paar Wochen wurde auch ständig (d.h. Erstwohnsitz)in den Haus gewohnt.

Es heißt, das Gebäude sei in der Nachkriegszeit als Behelfsheim gebaut worden, nun aber Bestandsrecht genießt.

Die Stadt hat lediglich in der Bauakte die Genehmigung zur Erschließung ( Abwassergrube ).

Nun ist erkennbar, das Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen:

Das Dach ist teilweise eingebrochen und es ist Holzbock vorhanden.
Ich habe vor, das Dach ohne statische Neuberechnungnen und Änderungen, abzutragen und wieder im Ursprung aufzubauen.

Dabei sollen ein paar Mauersteine ausgewechselt werden, sowie ein altes kaputtes Holzfenster, durch ein neues ersetzt werden.

Mir wurde gesagt, dass ich mir laut LBO eine Genemigung eingeholen muss?? bzw. Anzeigen?? Aber ich reiße nur ab und stelle wieder her??

Verliere ich durch diese Maßnahme mein Bestandsrecht??

Wenn man eine Ordnungsverfügung erhält, kann man dann einfach angeklagt werden mit Bezug auf irgendwelche Paragraphen der LBO, oder muss auch ein triftiger Grund vorliegen ??

Vielen, vielen Dank schon im Voraus für die Mühen.

herzliche Grüße Maximilian





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