Abnahme/ Mängel


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Abgeschickt von Ingo am 15 September, 2004 um 16:02:15

Hallo zusammen,

ich habe ein EFH gekauft, schlüsselfertig, ich habe eine Teilabnhame gemacht bei Bezugsfertigstellung (ohne Gararge,Außenanlagen,Restarbeiten) müssen hier schon alle Mängel rein die vorhanden waren oder kann ich die auch in der Endabnahme also bei Fertigstellung des Hauses aufnehmen?

Für Hinweise auch Urteil wäre ich dankbar.

Gruß Ingo




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