Re: Gewerbegebiet ohne Statut


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Abgeschickt von Bauassessor am 06 November, 2008 um 13:51:51:

Antwort auf: Gewerbegebiet ohne Statut von gmmpb am 06 November, 2008 um 13:11:46:

Hallo,

jeder, der sich in einem Gewerbegebiet niederlässt, hat entsprechend seiner eigenen Nutzung einen Schutzanspruch gegenüber Lärm. Also ein Gewerbebetrieb entsprechend weniger als eine Wohneinheit. Das ergibt sich nicht direkt aus dem BauGB / der BauNVO (Planrecht), sondern aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Deshalb sollen in Gewerbegebiete Nutzungen, die erhöhte Lärmschutzansprüche haben, vermieden werden, da dadurch die Emissionsrechte der vorhandenen Betriebe eingeschränkt werden würden. Dies gilt meines Wissens auch in "faktischen" Gewerbegebieten, die zwar nicht über einen B-Plan festgesetzt sind, sich aber aus den vorhandenen Nutzungen ergeben.

: kann in einem Gebiet, welches als Gewerbegebiet deklariert ist, aber 2006 nicht als Solches beschlossen wurde (kein Inkrafttreten des B-Planes), einen Bauantrag beantragen welches den Lärmschutz von 55db(a) vorraussetzt?
: in diesem besagtem /Gewerbe)Gebiet sind Büroräume und Lagerhallen angesiedelt. kein Lärm von 65db(a) wie im Statu bzw. Gewerbegebieten veranschlagt ist.
: Kann man dort ein Wohnhaus bzw. öffentlich, soziale Einrichtung eröffen, die nur einen Lärm von 55db(A) ausgesetzt werden darf? Kindergarten?
: mfg
: gb





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