Re: Verlust Bestandsrecht im Außenbereich in Schleswig-Holstein


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Abgeschickt von Maximilian am 06 November, 2008 um 18:30:25:

Antwort auf: Re: Verlust Bestandsrecht im Außenbereich in Schleswig-Holstein von vnvnative am 06 November, 2008 um 09:54:01:

: Wenn der Bestandsschutz überhaupt trägt, dann bemötigen Sie für die geplanten Änderungen qualifizierte Beratung, die in einem Forum sicher nicht zu erreichen ist.
: So wie Sie es beschreiben klingt es eher so, als würde die Behörde von einem Einschreiten aus Ermessensgründen absehen, weil sie sich nicht die Mühe machen möchte, die Illegalität zu erforschen. Das ist noch einmal weniger als richtiger Bestandsschutz. Bitte beachten: Im Streitfall müßten Sie beweisen, dass Ihr Haus legal dort steht und nicht umgekehrt die Stadt die Illegalität.

: Wer nur vom Bestandsschutz lebt, muß sein Häuschen hegen und pflegen, sonst ist der Schutz ruckzuck weg.
: Die diesbezüglichen Probleme sind in allen Bundesländern dieselben, deshalb der Link dort unten:

Vielen Dank soweit.

Die Frage ist nun, ab wann besteht denn dann überhaupt Bestandsrecht ???




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