Re: Verlust Bestandsschutz im Außenbereich in Schleswig-Holstein


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Abgeschickt von vnvnative am 06 November, 2008 um 22:10:18:

Antwort auf: Re: Verlust Bestandsrecht im Außenbereich in Schleswig-Holstein von Maximilian am 06 November, 2008 um 18:30:25:

: Die Frage ist nun, ab wann besteht denn dann überhaupt Bestandsrecht ???

Theoretisch ganz einfach:
BestandsSCHUTZ besteht, wenn das Gebäude in der jetzt ausgeübten Nutzung
entweder
irgendwann einmal formell legal war (also eine Baugenehmigung erteilt wurde oder es nach einem Freistellungstatbestand ohne Baugenehmigung legalisiert wurde)
oder
es irgendwann einmal vollständig materiell legal war (also alle zum fraglichen Zeitpunkt geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden, so dass eigentlich nur das Stellen des Bauantrages 'vergessen' wurde).

Letzteres im Einzelfall nachzuweisen ist eine Aufgabe für Profis.




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