Re: Abstandsflächen nicht eingehalten.


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Abgeschickt von vnvnative am 06 November, 2008 um 22:20:47:

Antwort auf: Re: Abstandsflächen nicht eingehalten. von Dirk Wagner am 06 November, 2008 um 11:08:24:

: Ist hier--worauf sich meine Frage bezogen hatte-- eine nachträgliche Genehmigung als Abweichung der Bauordnung bzw. B-Plan möglich? Eine Einschränkung des bestehenden Nachbargebäudes besteht nicht da Garage an Garage und Brandüberschlag eingehalten sind. Danke!

Darauf hatte sich meine Antwort auch bezogen:
: Die Genehmigung zu bekommen, dürfte aufwendig sein (hängt aber natürlich noch von weiteren Angaben/Plänen ab). Schlafende Hunde zu wecken, kann da sehr ungünstig sein. Das würde ich mit dem Architekten/Bauleiter besprechen.

Im Zweifel ist es eine nachbarschützende Norm und die Behörde wird Ihren Nachbarn um Zustimmung und/oder Einräumung einer Baulast bitten. Dann ist der erstmal alarmiert, was er z Zt nach Ihrer Schilderung nicht ist. Dabei können dann viele Ergebnisse herauskommen, die in der Mehrzahl relativ teuer sind.
Gegen den Nachbarn kann die Behörde keine Genehmigung erteilen - und wie es dann weitergeht, ist schwer zu kalkulieren. Wenn der Nachbar richtig Ärger macht oder die Behörde sehr strikt arbeitet, müßten Sie evtl. sogar zurückbauen. Das würde ich mir ersparen. Bei nrw-baurecht habe ich mal gelesen: "Wer schwarz baut, muß tapfer sein."
Wegen der vielen Details sollten Sie das wirklich mit Ihren Architekten klären (der haftet übrigens im Zweifel für den Fehler und den entstehenden Schaden - also evtl. stattdessen mal einen Rechtsanwalt fragen). Oder sind Sie der Architekt gar selbst?




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