Definition Weg - unklare Teilungerklärung


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Abgeschickt von Hans-Joerg Augustin am 07 November, 2008 um 15:03:02

Hallo zusammen,
leider kann sich unser Miteigentümer an seine mündlichen Zusagen während des Notartermins nicht mehr erinnern. Kurze Obejkbeschreibung: 2-Familienhaus = Dopplehaus mit einem gemeinsamen Eingang, Vorderseite liegt an einem Schotterweg und wird von Partei A bewohnt, Rückseite wir von Partei B bewohnt. Damit Partei B von aussen über den Schotterweg in ihren Garten gelangt wurde in der Teilungserklärung ein schmaler Streifen als Gemeinschafteigentum definiert.
Während des Notartermins wurde erwähnt, dass ein solcher Streifen überlicherweise ca. 80cm breit. Diese Wegbreite wurde aber in der Teilungserklärung nicht fest gehalten. Zur Zeit ist der Weg ca. 30cm breit und kann mit einer Schubkarre nicht befahren werden. Partei A hatte während des Notartermins zugesagt für einen ausreichend breiten Weg zu sorgen, kann sich aber daran nicht mehr erinnern.
Was nun?
Kennt jemand einen solchen Fall?
Freundliche GRüße
H.-Jörg Augustin



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