Re: Bindefrist Angebot


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 07 November, 2008 um 17:36:05:

Antwort auf: Bindefrist Angebot von Sandra am 05 November, 2008 um 09:05:07:

Hallo,

genaues kann ich Ihnen nicht sagen. Ich vermute, dass es ein Jahr sein wird, denn die meisten Angebote, die ich kenne, gelten für ein Jahr.
Unterm Strich ist diese Frist für Sie aber eher nebensächlich. Fragen Sie den handwerker, ob er noch zu seinem Angebot steht. Wenn ja, dann ist alles Ok, dann beauftragen Sie den eben. Wenn nein, dann lassen Sie es sein. Was nützt es Ihnen, ggf. gerichtlich einen Handwerker zur Einhaltung seines Angebotes zu zwingen? Sie sparen vielleicht ein paar Euro gegenüber den Vergleichsangeboten, bekommen dafür aber mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit eine hundsmiserable Arbeit, weil der Handwerker keine Lust auf Ihren Auftrag hat. Sowas würde ich mir nicht antun.

Also: nachfragen ob das Angebot noch gilt.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,
: wie lange ist denn die Bindefrist für ein Angebot z.b. Aussenputz wenn keinerlei Vermerke,Zeitangaben oder sonstiges auf dem Angebot vermerkt sind.
: Gruss
: Sandra





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]