Verzögerung Baubeginn


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sylvia Hoppe am 10 November, 2008 um 11:35:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.04.2008 haben wir mit dem Bauträger beim
Notar ein Kaufvertrag über ein Grundstück mit
Bebauung einer DHH abgeschlossen. Gleichzeitig
haben wir auch am 25.04.2008 den Werksvertrag beim
Bauträger unterschrieben. Ende August haben wir vom
Notar die Bestätigung bekommen, dass der Grundstücks-
kaufpreis an den Bauträger ausgekehrt wurde. Seitdem
sind sage und schreibe über 10 Wochen vergangen, ohne dass wirklich mit dem Bau begonnen wurde. Nur mit
schriftlicher Aufforderung, d. h. innerhalb der von uns gesetzten Frist (12 Werktage), hatte der Bauträger dann mal endlich mit dem Aushub begonnen. Danach kam prompt die 2. Rechnung, die wir selbstverständlich auch gleich beglichen haben. Zwischenzeitlich sind wieder 3 Wochen vergangen und noch nicht einmal das Gießen der Sohle ist in Aussicht. Wie wir wissen, hat der Bauträger die andere DHH noch nicht verkauft, aber es kann nicht zu unseren Lasten gehen. Inzwischen haben wir auch einen Baubegleiter beauftragt. Seit dem 01.11.2008 müssen wir Bereitstellungszinsen zahlen und haben natürlich noch unsere anderen Unkosten, wie Miete usw. zu zahlen. Wir sind langsam verärgert und können seine Verzögerungstatik nicht nachvollziehen, da wir auch von ihm überhaupt keine Info bekommen. Hinderungsgründe sind nun wirklich nicht ersichtlich. Leider haben wir nicht im Werksvertrag darauf geachtet, dass eine Frist für den Baubeginn eingetragen wird. Was können wir tun, damit der Bau weiter vorangeht. Wir haben auch schon daran gedacht, einen Fachanwalt für Baurecht zu beauftragen.

Vielen Dank für die Antworten



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]