Re: Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Karnatz Thomas am 12 November, 2008 um 13:56:56

Antwort auf: Re: Grundstücksgrenze von Dirk Baumeister am 10 November, 2008 um 21:11:33:

: : Hallo , meine Frage lautet : Gibt es im Baurecht eine eindeutige Definition für " GRUNDSTÜCKSGRENZE " ? ( Vielleicht : " laut §?? Abs.?? BauGB ist eine Grundstücksgrenze die Linie zwischen zwei vermessenen Grenzpunkten ... " oder so ähnlich )


: Was ist der Hintergund der Frage?
: Fragen Sie doch mal beim örtlichen Katasteramt nach. Dort sind Vermesser tätig, die sich auch mit den Definitionen auskennen sollten.


Hintergrund meiner Frage ist eine Meinungsverschiedenheit mit dem örtlichen Abwasserzweckverband über die anrechenbare Grundstücksgröße zur Ermittlung der Anschlußkosten . Laut Satzung des Verbandes ist Grundlage der Berechnung : " die der Straße zugewandte GRUNDSTÜCKSGRENZE mal Tiefe des Grundstückes (max 50m)" . Die Straße beschreibt dort eine 90 Grad Kurve , und ich besitze das Außeneckgrundstück , welches nur über eine schmale Zuwegung erreichbar ist . Die Zuwegung ist Bestandteil des Grundstückes , mündet genau in die Kurve und ist beidseitig durch Grenzpunkte zu den Nachbargrundstücken abgegrenzt . Nach meiner Auffassung ist die der Straße zugewandte Grundstücksgrenze nur die Breite der Einfahrt (die einzige Grenze die an der Staße liegt oder überhaupt in ihre Richtung zeigt). Nach Meinung des Zweckverbandes ist jedoch " die der Straße zugewandte Grundstücksgrenze " : die Breite meiner Einfahrt + die nachfolgende Grenze zum Nachbargrunstück . (beide Grenzen bilden keine durchgehende Gerade , sondern liegen im Winkel zueinander) Die Folge ist nun , das jetzt das gesammte Grundstück anrechenbar sein soll .



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