Re: nachträgliche Baugenehmigung im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk am 12 November, 2008 um 22:19:16

Antwort auf: Re: nachträgliche Baugenehmigung im Außenbereich von Dirk Baumeister am 12 November, 2008 um 22:09:03:

: : : : Man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor:

: : : : Ein alter Bauernhof wurde um ca. 1920 legal errichtet. Das Gebäude (Einfamilienhaus) enthielt eine Wohnung sowie Stallungen und einen Heu- und Strohspeicher. Irgendwann wurde der Wohnbereich auf die erste Etage legal erweitert. Im weiteren Verlauf wurde dann wurde aus der einen Wohnung durch Abtrennung zwei „errichtet“. Meine erste Frage ist dies ein genehmigungspflichtiger Tatbestand.
: : : : Viel interessanter ist allerdings der nachträgliche Ausbau des Heuschobers in eine weitere Wohnung, hier wurde kein Bauantrag gestellt. Das Gebäude liegt im Außenbereich (NRW)!
: : : : Gibt es Möglichkeiten dies nachträglich zu legalisieren, wenn ja, welche Vorgehensweise empfiehlt sich. Habe vom Außenbereichserlass gehört, dort soll die Umnutzung ehemalig landwirtschaftlich genutzter Gebäude bis Ende 2008 möglich sein, auch wenn die Landwirtschaft schon länger als 7- Jahre aufgegeben wurde!

: : : : Für rechtliche Darlegungen und Anregungen für diesen interessanten fikiven Fall bin ich sehr dankbar

: :
: : : Ob die genehmigungspflichtige Änderung tatsächlich nachträglich genehmigt werden kann ist vermutlich nicht in einem Forum und ohne nähere Kenntnis der konkreten Situation zu beurteilen. Sicher ist jedoch, dass die derzeitige Aussetzung der sogenannten 7-Jahresregelung Ende diesen Jahres ausläuft. Sollte die Aufgabe der Landwirtschaft mehr als sieben Jahre zurück liegen, sollte zumindest umgehend geprüft werden, ob eine Genehmigung erreicht werden könnte. Normalerweise sind Anträge im Aussenbereich aufgrund der vielfältigen Beteiligungen nicht unter drei Monaten genehmigt, selbst wenn es keine Probleme gibt.

: : : Der Aussenberichserlass ist im Internet zu finden: http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauverwaltung/Aussenbereichserlass/Erlass-Original.pdf

: : Vielen Dank Herr Baumeister für die zügige Antwort!
: : Dennoch wirft die Antwort auch Fragen auf, so ist meiner Einschätzung nach der Zeitpunkt der Anttragstellung entscheident, welche Probleme stehen denn häufig einer Genehmigung entgegen??
: : Welche Unterlagen sind zum Antragszeitpukt einzureichen??

:
: Die erforderlichen Unterlagen hängen auch vom Vorhaben ab, den Standard kann man in der BauPrüfVO nachlesen. Im Aussenbereich sind Genehmigungen immer problematisch, da oft die Umweltbehörden (untere Wasserbehörde, untere Bodenschutzbehörde) oder Straßenbehörden im Verfahren zu beteiligen sind. Stadtplanung ist ohnehin Standard, manchmal auch die Bezirksregierung usw. usw.

: Bei unsicherem Ergebnis, kann eine Bauvoranfrage im Vorfeld rechtliche Klärung und verbindliches Baurecht schaffen.

Ja eine Bauvoranfrage ist sicherlich für beabsichtigte Vorhaben ein gites und "günstiges " Mittel, allerdings, vielleicht habe ich diesen Umstand zu wenig herausgestellt, ist die Wohnung schon kmplett errichtet und bewohnt. Ein gang zur Behörde stellt also auch ein gewisses Risiko da! Ich würde mich im Vorfeld also zunächst mal auf die Möglichkeit beschränken, hörte allerdings , dass dem Strukturwandel Rechnung getragen werden soll und eine Umnutzung somit auch "erwünscht" ist. Ich möchte betonen die Grundmauer sind legal errichtet worden, "nur" der Heuspeicher ist jetzt eine Wohnung(mit Änderungen der Dachhaut (Gaube)). Sind denn überhaupt Erfolgsaussichten , oder soll ich das Vorhaben an den Nagel hängen???



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