Bauverzug


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Abgeschickt von Toni Ockemann am 13 November, 2008 um 10:06:07

Bei einem Kaufvertrag für eine schlüsselfertige Wohnung oder Haus wird in aller Regel ein Termin für den Baubeginn mit Bauzeit bzw. ein Fertigstellungstermin festgelegt. Wird nun dieser Termin nicht gehalten, kann man rechtlich dagegen vorgehen. Besteht für einen solchen Fall eine Frist und wenn ja, auf welches Datum bezieht sich diese (Vertragsunterzeichnung oder vorgesehener Fertigstellungstermin)?



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