Re: nachträgliche Baugenehmigung im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk am 14 November, 2008 um 19:15:25

Antwort auf: Re: nachträgliche Baugenehmigung im Außenbereich von Dirk Baumeister am 13 November, 2008 um 22:50:18:

: : Ja eine Bauvoranfrage ist sicherlich für beabsichtigte Vorhaben ein gites und "günstiges " Mittel, allerdings, vielleicht habe ich diesen Umstand zu wenig herausgestellt, ist die Wohnung schon kmplett errichtet und bewohnt. Ein gang zur Behörde stellt also auch ein gewisses Risiko da! Ich würde mich im Vorfeld also zunächst mal auf die Möglichkeit beschränken, hörte allerdings , dass dem Strukturwandel Rechnung getragen werden soll und eine Umnutzung somit auch "erwünscht" ist. Ich möchte betonen die Grundmauer sind legal errichtet worden, "nur" der Heuspeicher ist jetzt eine Wohnung(mit Änderungen der Dachhaut (Gaube)). Sind denn überhaupt Erfolgsaussichten , oder soll ich das Vorhaben an den Nagel hängen???


: ... wie schon gesagt, ohne Pläne und konkrete Situation ist meines Erachtens dazu keine Aussage möglich ...

Natürlich ist ohne Pläne eine konkrete Aussage nicht möglich, allerdings weiß ich als Laie leider nicht welche Pläne ich genau erstellen lassen muss und welche weiteren Nachweise zu erbringen sind (Brandschutz, Schallschutz, EnergieeinsparV etc??????????



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