Re: nachträgliche Baugenehmigung im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 November, 2008 um 20:04:49

Antwort auf: Re: nachträgliche Baugenehmigung im Außenbereich von Dirk am 14 November, 2008 um 19:15:25:

: Natürlich ist ohne Pläne eine konkrete Aussage nicht möglich, allerdings weiß ich als Laie leider nicht welche Pläne ich genau erstellen lassen muss und welche weiteren Nachweise zu erbringen sind (Brandschutz, Schallschutz, EnergieeinsparV etc??????????

Dazu gibt es ja Planer und die Baubehörde ... dort können Sie herausfinden, was konkret erforderlich ist. Auch da hängt es vom Vorhaben und den konkreten Umständen und der Fragestellung ab, was wie erklärt und nachzuweisen ist. Zunächst geht es um Planungsrecht, also die generelle Zulässigkeit des Vorhabens, sodass Brandschutz, Schallschutz und EneEV usw. erstmal keine Rolle spielen für eine Bauvoranfrage. In einem Genehmigungsverfahren sind bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen diese Nachweise in der Regel auch erst zu Baubeginn erforderlich.



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