Dachgaube auch ohne Nachbars Zustimmung?


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Abgeschickt von Gast am 16 November, 2008 um 17:59:37:

Wir haben ein 1 1/2 geschossiges Reihenendhaus in einer Dreierreihe. Nach ersten Informationen des Bauamtes dürfen wir eine Gaube unter dem Spitzdach errichten, solange wir nicht 2/3 der Hausbreite überschreiten. Bis vor wenigen Wochen hätten wir angabegemäß auf Basis der neuen Landesbauordnung keine Zustimmung der Nachbarn benötigt. Auf Basis eines aktuellen Urteiles ist das aber nun wieder nötig. Darf unser Nachbar bei Einhaltung der Abstandsflächen seine Zustimmung verweigern?



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