Re: Frage


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 17 November, 2008 um 20:55:31

Antwort auf: Frage von Tamik am 01 November, 2008 um 13:58:40:

: Vor fünf Jahren wurde zwischen Nachbarn ein Vertrag abgeschlossen.Laut diesem Vertrag darf A auf seinem Grundstück eine Garage bauen, die möglicherweise den schönen Ausblick auf die Stadt versperren würde (man wohnt am Berghang). Die Bauarbeiten beginnen erst jetzt (nach fünf Jahren(!)) und B ist vor einiger Zeit verstorben. Der neue Besitzer des Grundstücks (der Erbe von B) schlägt A vor, eine kleinere Garage zu bauen (Ausblick!).A ist es jedoch egal...

: Ist dieser Vertrag noch gültig (5 Jahre vergangen, neuer Besitzer...)?


Wenn Sie in der Vertrag vereinbart haben, dass der dieser auf etwaige Rechtsnachfolger übergeht, dürften Sie m. A. keine Problem haben.

Das ist aber grundsätzlich eine Rechtsfrage die nur von Anwälten/Juristen beantwortet werden kann.

Befragen Sie einen Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen


Sachverständigenbüro

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail ReinartzMarkus@t-online.de

Tel.: 02484 / 2683
Fax: 02482 / 2583
Handy: 0170 2940 223

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung/Gewährleistung übernommen werden




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