Re: Bauverzug


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 17 November, 2008 um 21:53:03

Antwort auf: Bauverzug von Toni Ockemann am 13 November, 2008 um 10:06:07:

: Bei einem Kaufvertrag für eine schlüsselfertige Wohnung oder Haus wird in aller Regel ein Termin für den Baubeginn mit Bauzeit bzw. ein Fertigstellungstermin festgelegt. Wird nun dieser Termin nicht gehalten, kann man rechtlich dagegen vorgehen. Besteht für einen solchen Fall eine Frist und wenn ja, auf welches Datum bezieht sich diese (Vertragsunterzeichnung oder vorgesehener Fertigstellungstermin)?

Auf die verbeinbarten Fristen und Zwischenfristen.

Außerdem müssen Sie zusätzliche Fristen setzen.

Schauen Sie weiter unten, da habe ich schon einen solchen Beitrag beantwortet.


Befragen Sie einen Anwalt.


Mit freundlichen Grüßen

Sachverständigenbüro

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail ReinartzMarkus@t-online.de

Tel.: 02484 / 2683
Fax: 02484 / 2583

Handy: 0170 2940 223

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung/Gewährleistung übernommen werden




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