Re: Grundwasser im Keller


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 17 November, 2008 um 21:56:23

Antwort auf: Grundwasser im Keller von Kutti am 13 November, 2008 um 22:20:30:

: Wenn ein Verkäufer dem Käufer nicht darüber informiert, dass Grundwasser in den Keller eindringt ist dies bereits arglistige Täuschung? Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall gemacht?
: Meine Schwägerin fällt zur Zeit von einer Schimmelwohnung in die nächste. Ich würde ihr hier gerne weiterhelfen um Sie zu motivieren einen Anwalt aufzusuchen.
: Danke

Schauen Sie in den Kaufvertrag, da stehen in der Regel die Maßgaben für Mängel und versteckte Mängel.

Damit steht und fällt das was mit arglist verschwiegen wurde.


Mit freundlichen Grüßen

Sachverständigenbüro

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail ReinartzMarkus@t-online.de

Tel.: 02484 / 2683
Fax: 02484 / 2583
Handy: 0170 2940 223

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung/Gewährleistung übernommen werden




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