Re: 1 1/2 geschossig bauen


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Abgeschickt von vnvnative am 18 November, 2008 um 17:22:05:

Antwort auf: 1 1/2 geschossig bauen von Maier2309 am 16 November, 2008 um 19:11:24:

Das Stichwort heisst Vollgeschoss. Die Festlegung darauf erfolgt zwar z.B. drch Bebauungsplan, jedenfalls nach Bundesrecht, der Geschossbegriff wird aber in den jeweiligen Landesbauordnungen legaldefiniert. In NRW z.B. in § 2 Abs. 5 und 6 BauO NRW.
Zur vertieften Lektüre empfehlen sich dann Kommentare (Bücher) zur Landesbauordnung - kostenlos im Netz gibt es so etwas meist nicht.

: Guten Abend,

: ich möchte ein Haus im mediterranen Stil bauen. Ich darf auf dem Grundstück, welches mir gefällt ich aber noch nicht gekauft habe nur 1 1/2 geschossig bauen. Nur sind solche mediterranen Häuser meist 2 geschossig. Meine Frage wäre jetzt wann ein Haus 1 1/2 geschossig ist. Evtl. kann man das Haus so planen, dass es innerhalb der gesetzlichen Vorschriften ist. Habe schon vergeblich im Netz gesucht.

: Vielen Dank





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