Re: Gebäude- und Freifläche


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von vnvnative am 19 November, 2008 um 10:56:31:

Antwort auf: Gebäude- und Freifläche von Iris am 19 November, 2008 um 09:37:02:

Diese Bezeichnung haben Sie vermutlich aus dem Liegenschaftskataster oder aus einem Grundstücksvertrag. Sie enthält keinerlei Aussage über den Genehmigungsstand oder über das geltende Planungsrecht.
Das klingt so, als ob Sie u.U. noch deutlich mehr Beratung nötig hätten. Vielleicht schauen Sie sich mal den Link an, das könnte ein erster Einstieg sein.

: Was bedeutet eine Gebäude- und Freifläche im Außenbereich? Die gleichen Bestimmungen was Bebauung angeht, die im Außenbereich gelten?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]