"Angemessene" Fristsetzung für Mängelbeseitigung


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Abgeschickt von H. Jandt am 20 September, 2004 um 12:57:28

Nachdem unser Bauunternehmer nicht darauf eingegangen ist, den noch nicht erfüllten Vertrag und die Mängelliste gegen Rückbehalt der Abschlussrate (5% der Bausumme = 10.000 Euro) aufzuheben, möchten wir nun eine "angemessene" Frist setzen, um die Arbeiten an unserem Haus fertig stellen zu lassen inkl. der noch nicht beseitigten Mängel.
Unser Einzug war im März 2003 anschließend haben wir eine Mängelliste erstellt. Im nach VOB geschlossenen Vertrag steht, dass die Abschlussrate nach erfolgter Abnahme erfolgen soll. Es fehlt noch der End-Außenputz und die Außen-Schutzgitter für unsere Langtüren, sowie einige Kleinigkeiten.
Welche Frist ist für die Fertigstellung angemessen?


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