komplette Bauausführung-Umbau Zweifamilienhaus als Dienstleister


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Abgeschickt von nieber-schmidt, iris am 21 November, 2008 um 20:33:46

Darf ein Unternehmer, der in der Hadelsgesellschaft und nicht in der Handwerkskammer gemeldet ist, in seinem Briefkopf "Dienstleistung" aufführt, VOB-Verträge mit Kunden abschliesen. VOB-B und C dem Kunden nicht zur Information aushändigt oder bespricht. Darf er einen kompletten Umbau eines Zwei-Familienhauses annehmen, andere Firmen wie z.Bsp. Elektriker, Dachdecker. Klempner usw. als Subunternehmer beschäftigen. Er bietet in seinem LOGO Dienstleistungen "RUND UMS HAUS" an. Er führt folgende Arbeiten im Briefkopf auf: Pflasterarbeiten, Gartengestaltung und Pflege, Einbau genormter Bauteile, Baudienstleistungen, Betonkosmetik, Kernbohrung, Zaunbau.Mir wurde mitgeteilt, darf er nicht, wird als "Schwarzarbeit" deklariert.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,finde nichts dazu.
Für Ihre Mühe vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Iris



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