Re: Photovoltaikanlage aufgeständert


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 22 November, 2008 um 16:18:33

Antwort auf: Photovoltaikanlage aufgeständert von Bertram am 21 November, 2008 um 14:59:32:

: Guten Tag,

: meines Wissens sind PV Anlagen auf Schrägdächern in Baden Württemberg genehmigungsfrei.
: Gilt dies auch für Aufständerungen, bzw. gibt es ein Höchstmaß für die Höhe der Aufständerung??

: Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
: Danke
: Bertram


In der Regel gibt es nur in sehr seltenen Ausnahmefällen baurechtliche Bestimmungen die gegen den Bau und die Montage einer Photovoltaikanlage sprechen.

Ob dem Bau und der Montage der Anlage baurechtliche Bestimmungen entgegen stehen würde ich von der verantwortlichen Liefer- und Montagefirma abklären lassen, dann müssen die auch dafür haften.

Als wirtschaftliches Höchstmaß für die Aufständerung sollte eh bei maximal 28° enden, weil 28° Dachneigung und 10% Südausrichtung das Optimum für den zu erzielenden Ertrag bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keiner Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.



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