Re: Baubeschreibung - Forumregeln!


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 22 November, 2008 um 17:11:26

Antwort auf: Re: Baubeschreibung - Forumregeln! von Dirk Baumeister am 21 November, 2008 um 15:24:55:

: : Hallo zusammen,
: : wieder mal hätte ich eine Frage an Euch:
: : Wir bauen derzeit über einen Bauträger ein Haus.
: : Als Eigenleistung wollen wir den Dachgeschoßausbau selber machen. Hierfür haben wir die Kosten für Material+Lohn für Dachisolierung und Holzdecken bekommen.

: : Jetzt ist die Verputzerfirma auf dem Bau und verputzt alles, bis auf die Giebelseiten im Dachgeschoß, obwohl im Bauvertrag und in der Baubeschreibung nicht steht, daß dies bei Eigenleistung Dachgeschoßausbau nicht enthalten ist.
: : Die Handwerker sagen aber, es sei unsere Aufgabe laut Bauträger.

: : Nun haben wir erneut die Baubeschreibung und Bauvertrag studiert und nichts finden können, daß ihrerseits das Verputzen der Dachgeschoßgiebelseiten ausschließt.
: : Im Gegenteil: Es heißt ganz klar: Sämtliche Innenwände (hier wird nicht von Wohnrauminnenwänden gesprochen) werden durch ihre Handwerker verputzt.

: : Der Bauträger jedoch behauptet jetzt, daß man die Giebelseiten im Dachgeschoß nicht als Innenwand bezeichnen könne und wir aufgrund unserer Eigenleistung darauf keinen Anspruch hätten, was aber nirgends geschrieben steht oder vereinbart wurde.

: : Rechnungen seiten des Bauträgers erhalten wir immer nach ausgeführter Arbeit. Nun wollen wir die Verputzerfirma mit dem Rest (Dachgeschoßgiebel) beauftragen und die Kosten hierfür von der Rechnung des Bauträgers abziehen.

: : Wie sieht hier die Rechtslage aus?

: : Vielen Dank für Eure Antwort(en).
: :
: :


: ... eine Antwort hierauf würde den Forumsregeln und dem Rechtsberatungsgesetz widersprechen. Zudem wäre eine Antwort nur unter Studium der Vertragsunterlagen und -bestandteile überhaupt möglich.


Herr Baumeister hat natürlich Recht.

Ihre Frage ist eine Rechtsfrage. Befragen Sie einen Anwalt.

Auf der Grundlage Ihrer Aussage gestaltet es sich jedoch regelmäßig so, dass Innenwände tatsächlich Innenwände sind (die beidseitig mit Innenputz verputzt werden) und keine Außenwände (die lediglich auf der Innenseite mit Innenwandputz verputzt werden).

Dennoch stellt sich mir die Frage, wenn in der Baubeschreibung steht, das die Innenwände beidseitig mit Innenputz verputzt werden, was mit den Außenwänden geschieht die nur auf der Innenseite mit Innenwandputz verputzt werden?

Sind die den in dem darunterliegenden Geschoss auch nicht verputzt?

Oder müssen Sie hierfür ggf. auch noch die Mehrkosten tragen?

Und nun kommt der Punkt den der Kollege Baumeister schon angesprochen hat.

Vereinbarungen und Veträge sind oftmals Auslegungssache (insofern die Verträge keinen expliziten Hinweis über das Vereinbarte hergeben) und das funktioniert halt nur, wenn man die gesamten Aktenlage kennt.

So könnte man z. B. u. U. mutmaßen, dass wenn Sie unten auch Innenputz auf den Außenwänden haben, dieser auch im DG aufzutragen ist.

Wie bereits beschrieben. Zu wenig Input für eine genauere Aussage.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keiner Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Befragen Sie bei Rechtsfragen einen Anwalt. Der kann Ihnen weiter helfen.




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