Abgeschickt von Tommy am 22 November, 2008 um 22:17:58:
Es handelt sich hier um eine Erbgemeinschaft über ein Grundstück. Auf diesem Grundstück sind Wegerechte zu zwei weiteren Grundstücken eingetragen. Die Käufer möchten diesen Weg nicht werben. Einer der Erbgemeinschaft möchte sein Anteil behalten und damit sein angrenzendes Grundstück vergrößern.
So weit so gut! Der Weg bleibt Eigentum der Gemeinschaft und einer behält sein Erbanteil.
Meine Frage: Wer trägt hier die Kosten der Vermessung?
Grüß Tommy