Re: VOB


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 November, 2008 um 12:18:12

Antwort auf: VOB von Iris Nieber-Schmidt am 23 November, 2008 um 11:49:29:

: Kommt ein Bauvertrag zustande, wenn VOB B nicht aushehändigt wird? Der Kunde kein Geschäftsmann ist und auch nicht weis, dass der VOB Teil zum Vertrag dazu gehört.
: Für Ihre Mühe vielen Dank.

: Mit freundlichen Grüßen
: Iris

Der Vertrag dürfte in jedem Fall zustande kommen, wenn Angebot und Annahme des Angebotes erfüllt sind. Fraglich ist, ob die VOB für diesen Vertrag gültig ist oder die Regelungen des BGB statt dessen gelten. Die VOB muss für ihre Gültigkeit üblicherweise nicht ausgehändigt werden, meines Wissens gilt es als ausreichend, wenn Einsichtnahme angeboten wird und die Gültigkeit nachvollziehbar vereinbart wurde.
Die VOB geniesst allgemein eine große Anerkennung und gilt als sehr ausgewogen, da sie sowohl ergänzende Rechte als auch Pflichten für BEIDE Vertragsparteien, also Bauherr und Handwerker, beinhaltet.



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