Natürliche Geländehöhe


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Abgeschickt von Archimo am 23 November, 2008 um 14:14:58

Hallo!

Nachdem ich mich durch die Kommentierung der LBO und der BauNVO durchgekämmt habe, zwei Vermessungsbüros und einen Juristen gequält habe und einvernehmlich Achselzucken geerntet habe nen die Herausforderung an dieses Forum:

Geltungsbereich: NRW

Gemeinde XY hat eine neue Straße errichtet. Diese Straße ist nun bis zu 0,70 m höher, als das natürliche Gelände. Da am Ende dieser Straße (Sackgasse/Stichstraße) in Verlängerung eine Grundstückszufahrt + Grenzgarage errichtet errichtet werden soll, verlangt die Gemeinde nun, dass für die Höhe der Garage das natürliche VOR Errichtung der Straße angenommen werden soll - Ergo Garagenhöhe = max. 2,30 m = unmöglich!

Ich würde sagen: Zufahrtshöhe im Mittel = (Neue Straßenhöhe + Höhe natürliches Gelände) / 2

Wie seht ihr das?

MfG

Thomas




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