Re: Darstellungsfehler im Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauassessor am 24 November, 2008 um 09:47:00:

Antwort auf: Re: Darstellungsfehler im Bebauungsplan von Christine Scholz am 21 November, 2008 um 18:19:24:

Hallo,

meines Wissens kann eine öffentliche verkehrsberuhigte Fläche auch als öffentlicher Parkplatz genutzt werden - somit würde es sich nicht um einen Darstellungsfehler handeln. Ich bin mir aber nicht ganz sicher. Letztlich ist entscheidend, wie die Festsetzung begründet worden ist.

Die Frage ist jetzt, warum Sie unbedingt auf die südliche Erschließung bestehen? Ist es verhältnismäßig, die Erschließung in Ihrem Sinne zu errichten? Da es sich bisher um eine öffentliche Fläce handelt, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Realisierung.


: : Hallo allerseits,
: : wie ist zu verfahren, wenn im Bebauungsplan ein Darstellungsfehler ist, der niemandem aufgefallen ist?
: : Hintergrund: freies Baugrundstück ist auf zwei Seiten zufahrtsfähig (Norden und Süden). Im Bebauungsplan sind keine Zufahrtsbeschränkungen ersichtlich - weder im Norden noch im Süden.
: : Stadtrat hat nachträglich (nach Beschließen des B-plans) vor der südlichen Zufahrtsmöglichkeit vier öffentliche Parkplätze errichtet, d.h. die öffentliche verkehrsberuhigte Fläche hier umgewidmet, aber diese Änderung im Bebauungsplan nicht dargestellt.
: : Ist ein Antrag auf erneute Umwidmung (keine öffentlichen Parkplätze mehr, damit die südliche Ein/Ausfahrt des Grundstücks dort genutzt werden kann) erforderlich?
: : Hat auch ein fehlerhafter (eigentlich ja nur Darstellungsfehler)Bebauungsplan Bindungswirkung?
: : Weiss hier jemand Rat?
: : MfG Ch. Scholz





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