Re: Natürliche Geländehöhe


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von vnvnative am 24 November, 2008 um 09:53:16:

Antwort auf: Natürliche Geländehöhe von Archimo am 23 November, 2008 um 14:14:58:

Die Prioritätenfolge für die Bestimmung der maßgeblichen Geländeoberfläche *an der Stelle, an der das Bauwerk errichtet werden soll* (nicht irgendwo davor an der Straße) steht in § 2 Abs. 4 BauO NRW:
1.) Erteilte Baugenehmigung
2.) Höhenfestsetzung im Bebauungsplan
3.) Natürliche Geländeoberfläche.

Wenn die Straße so hoch gelegt wurde, lohnt sich ein Blick in den Bebauungsplan, was zu den tiefliegenden Grundstücken gesagt wurde.

Bevor Sie zu lange über die Höhe streiten, sollten Sie sich evtl. mit dem betroffenen Nachbarn verständigen, der ja vor demselben Problem stehen dürfte. Auf der Basis einer solche Verständigung tut sich auch die Genehmigungsbehörde meist leichter.

: Hallo!

: Nachdem ich mich durch die Kommentierung der LBO und der BauNVO durchgekämmt habe, zwei Vermessungsbüros und einen Juristen gequält habe und einvernehmlich Achselzucken geerntet habe nen die Herausforderung an dieses Forum:

: Geltungsbereich: NRW

: Gemeinde XY hat eine neue Straße errichtet. Diese Straße ist nun bis zu 0,70 m höher, als das natürliche Gelände. Da am Ende dieser Straße (Sackgasse/Stichstraße) in Verlängerung eine Grundstückszufahrt + Grenzgarage errichtet errichtet werden soll, verlangt die Gemeinde nun, dass für die Höhe der Garage das natürliche VOR Errichtung der Straße angenommen werden soll - Ergo Garagenhöhe = max. 2,30 m = unmöglich!

: Ich würde sagen: Zufahrtshöhe im Mittel = (Neue Straßenhöhe + Höhe natürliches Gelände) / 2

: Wie seht ihr das?

: MfG

: Thomas





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]