Re: Bauvorhaben im FFH Gebiet


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Abgeschickt von M.Bauer am 24 November, 2008 um 13:54:46

Antwort auf: Re: Bauvorhaben im FFH Gebiet von Baurechtsfan am 24 November, 2008 um 09:42:37:

Bundesland wäre Bayern.
zuständige Landesbehörde wäre dann Landesamt für Umweltschutz in Bayern und nicht die untere Naturschutzbehörde (Landkreis), oder?

liebe Grüße

: V.a. müssen die Anforderungen des BNatSchG (§ 42 I Nr. 2) und des jeweils konkretisierenden Landesgesetzes (in NRW: Landschaftsgesetz) eingehalten bzw. ordnungsgemäß abgeprüft werden.

: Das geht nach Landesrecht und durch die zuständige Landesbehörde - Sie geben leider Ihr Bundesland nicht an. Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden in NRW tauschen sich zu solchen Themen unter http://nrw-baurecht.de aus.

: :
: : Bauvorhaben FFH Gebiet

: : Sehr geehrte Forumsteilnehmer
: : ein unbewohner Altbau (eine seltene Fledermausart ist dort beheimatet) befindet sich mitten im FFH Gebiet und soll nun umgebaut werden. Müssen Träger öffentlicher Belange bzw. Europäische Stellen zur Entscheidungsfindung miteinbezogen werden ?

: : liebe Grüße




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