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Abgeschickt von K.D. am 26 November, 2008 um 13:22:22

Antwort auf: errichtung einer Holzhütte,Gewächshäuschens ,bebaung der Garage und anbringen einer Treppe von Matthias S. am 25 November, 2008 um 13:33:20:

: Wir haben im April08 den Bauplan ergänzt.Wir wollten an unserem Doppelhaus auf jeder seite eine Holzhütte zur Lagerung und aufbewahrung für unser Brennholz sowie Gartengerätschaften bauen,da wir auch keinen Keller haben.
: Desweiteren wollen wir unsere große Garage zur Terasse ausbauen,Balkontüren sind schon von anfang an im Plan und auch so eingebaut worden.Nun sagt die Stadt aber nein.
: Deshalb wollen wir auch Treppen anbringen an die Außenseite der Garage um von der unteren Terasse auf die Terasse oben zu gelangen.Wir haben 1m hohe 80cm breite Mäuerchen gemauert wo Säulen zwischen kommen sollen.
: Die treppe ,eine Garagenterasse,sowie die Holzhütten haben wir trotz der nicht Genehmigung der Stadt gebaut,diese fordern jetzt den Rückbau und drohen mit 1500Euro Strafe+100 Euro für das Schreiben das aufgesetzt wurde.
: Ich habe mich schlaugemacht in der Gesetzgebung des Baurechts,bin mir aber unsicher.
: Eigentlich ist das Problem nur die Baugrenze kann das sein?Kann mir jemand weiterhelfen?
: Morgen gehen meine Schwiegereltern und wir zur Stadt um die gesxchichte aus der Welt zu schaffen ,ich hoffe das klappt.Danke

Antwort: Sie haben sicher eine Beseitungsverfügung mit Androhung von 1500 Zwangsgeld erhalten. Die 100 Euro sind die Verwaltungsgebühren.
Für die Verwaltung ist das Vorhaben für formell (ohne Baugenehmigung gebaut) und materiell (widerspricht öffentlich-rechtlichen Vorschriften) rechtswidrig. Die Beseitung kann angeordnet werden. Mit einer Duldung würde die Behörde sicher nur andere ermutigen ebenfalls schwarz zu bauen und vollendete Tatsachen zu schaffen. Abweichungs- und Befreiungsmöglichkeiten wurden sicher geprüft und verworfen.

Sie sind wegen des abgelehnten Antrages sehenden Auges in Ihre Situation gesteuert, haben gedacht, wenn Sie Tatsachen schaffen kommen Sie schon irgendwie durch. Tja das ging gründlich schief.....

Auf Grund Ihres vorsätzlichen Handels können Sie nun kaum mit der Nachsicht der Behörde rechnen, insbesondere dann weil andere Bauherren Ihre Bauten sicher immer wieder als Beispiel anführen werden.

Sie könnten Rechtsmittel einlegen, aber das bringt Ihnen max. etwas Zeit und mehr Kosten.

Mit den Folgen Ihres Schwarzbaues müssen Sie dann auch leben....

Im übrigen sind Sie mit den 100 € Verwaltungsgebühren noch super gut bedient. Die müssen Sie übrigens zahlen... Die 1500 € nur wenn sie nicht fristgerecht abreißen.




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