Re: Grenzbebauung mit Fenster


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von vnvnative am 26 November, 2008 um 13:24:21:

Antwort auf: Grenzbebauung mit Fenster von Jo am 26 November, 2008 um 11:55:35:

Neben dem öffentlichen Baurecht ist hier u.U. das ziviel Nachbarrecht Ihres Bundeslandes zu beachten, dass z.B. in NRW das Verbauen geduldeter Fenster tendenziell eher verbietet. Einfach mal nachlesen.
Oder sich gleich vernünftig mit dem Nachbarn verständigen.

: Hallo,

: vor ca. 70-80 Jahren wurde auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze ein Fenster (Parterre) im Nachbargebäude eingelassen. Für dieses Fenster ist ein Vertrag geschlossen worden, der das Fenster erlaubt und dies freizuhalten ist.

: Ein weiteres Fenster wurde im 1. Stock ohne jedwede Zustimmung gebaut.

: Im Baulastverzeichnis sind nur Verpflichtungen nach ca. 1950 eingetragen. Also in meinem Fall nichts.

: Ich möchte nun unmittelbar vor das Fenster im Parterrebereich eine Garage bauen.

: Welche Möglichkeiten habe ich?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]