Re: gewerbebetrieb in Mischgebieten


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Abgeschickt von Bauassessor am 26 November, 2008 um 15:16:24:

Antwort auf: gewerbebetrieb in Mischgebieten von gunter ohle am 26 November, 2008 um 11:52:49:

Was sagt denn das Staatliche Umweltamt (in NRW: die Bezirksregierung)? Die können Lärmmessungen vornehmen. Wenn der Betrieb die zulässigen Grenzwerte überschreitet, muss er entsprechende Maßnahmen ergreifen.


: seit über 30 jahren betreibe ich eine privatpension. seit ca. 4 jahren wurde in unmittelbarer nähen ein mischgebiet seitens der gemeinde genehmigt, grund hierfür war die erstellung eine lagerhalle für einen getränkehandel. hierzu gab es auch keinerlei einwände. seit einiger zeit hat sich nun auf diesem gelände eine hackschnitzelfirma ansässig gemacht. hier werden die schnitzel über 3 förderbänder sortiert und gelagert. dies erzeugt erheblichen lärm und die gäste bleiben aus.
: ist dies ansiedlung rechtens und was kann ich gegen den lärm unternehmen? der zuständige bürgermeister macht immer wieder vertröstungen ohne ein konkretes ergebnis vorlegen zu können. vielen dank




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