Re: Bauen eiiner Garage ohne Unterschrift vom Miteigentümer?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 November, 2008 um 20:33:52

Antwort auf: Bauen eiiner Garage ohne Unterschrift vom Miteigentümer? von Evi Simou am 27 November, 2008 um 15:31:42:

: hallo an alle,
: ich habe mal eine Frage und werde erst mal meine Situation beschreiben
: Wir sind eigentümer von 2 Wohnungen (EG und 1.OG) und Herr X ist Eigentümer der 3en Wohnung (2.OG)
: Er hat das Sondernutzungsrecht für die Garage die an der Hauswand anliegt mit Fenster in Blick Richtung unseren 2 Stellplätzen.
: Leider sind wir mit ihm zerstritten.
: Dazu kommt das wir jetzt ein weiteres Stück hinter der Garage und dem Stellplatz alleine gekauft haben und somit mehr Platz haben. Mr. X wollte sich daran nicht beteiligen.
: Nun wollen wir eine Garage bze. Doppelgarage bauen.

: Frage 1: darf er überhaupt ein Fenster in Richtung unserer Stellplätze haben?

: Frage 2: wie kann ich seine Unterschrift umgehen? Im Bauantrag steht nur was von Nachbarnunterschrift, und nichts von Miteigentümer....
: Kann ich eventuell einen gewissen Abstand (1 meter?!?!) einhalten von seiner Garage und somit ohne seine Zustimmung bauen?

: Die Garagen würden also Teils auf Hauseigentumsboden stehen und teils auf unserem alleinigen Dazugekauften Stück.


Ein Gebäude auf zwei Grundstücken zu errichten ist (zumindest in NRW) nicht zulässig. Für die dann erforderliche Baulast wäre spätestens wieder die Unterschrift aller Miteigentümer erforderlich.



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