Re: Bürgschaft des GU


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 November, 2008 um 20:37:48

Antwort auf: Bürgschaft des GU von Olaf O. am 27 November, 2008 um 17:11:16:

: Hallo zusammen!

: Habe einen Hausbauvertrag abgeschlossen.
: Bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung wurde vom GU-Vertreter versprochen, eine Bürgschaft zu gewähren.
: Leider weigert er sich nun, diese zu liefern.
: Da ein Fehler in meiner LB steckte, sendete mir der GU eine neue Version zu, die ich ihm unterschrieben zurückschicken soll (per Mail).
: Habe auch alles vorbereitet, möchte jedoch die Bürgschaft nun erst in Händen halten.
: Morgen läuft die Rücktrittsfrist für den GU ab.

: Im Zahlungsplan stecken im Vergleich zur MaBV bis zu 20 % Überzahlung drin.

: 1. Ist es üblich Vertragserfüllungsbürgschaften zu fordern? (Letztlich dient es meiner eigenen Sicherheit)

: 2. Der GU möchte mir ein Schreiben seiner Bank liefern, dass bis zum "Bauende das Kapital auf einem Konto fest liegt". Bei einer (heutzutage jederzeit) möglichen Insolvenz bedienen sich doch dann auch erst einmal die Gläubiger 1. Ordnung?

: Ich bedanke mich im Voraus
: O. Oberhäuser

Wer plant denn? Wer stellt den Bauantrag? Welche Berater sind hinzugezogen?

Vertragserfüllungsbürgschaften sollten inzwischen völlig normal sein, bei Großprojekten ist das seit über 10 Jahren gängige Praxis.

Was soll das Schreiben der Bank denn sein, wenn keine Bürgschaft? Was soll damit garantiert werden?

... sehr suspekt in meinen Augen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]