Re: Bürgschaft des GU


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Olaf O. am 28 November, 2008 um 06:59:36

Antwort auf: Re: Bürgschaft des GU von Dirk Baumeister am 27 November, 2008 um 20:37:48:

Morgen!

Danke erst einmal für die Antwort.

Wer plant - der GU
Bauantrag - GU und meine Wenigkeit (Lageplan)
Der Rest läuft komplett über den GU

Das Schreiben der Bank - keine Ahnung.
Angeblich ist der Sachbearbeiter dort gerade für 2 Wochen in Urlaub - was für ein Zufall.
Auch ein Beispiel von anderen Bauherren, mit der schriftlichen Zusage ein eben solches zu erhalten, scheint nicht möglich.

Anscheinend verfügt der GU über 800.000 € Kapitel.
Von daher könnte es sein, dass das Geld "während der Bauzeit" auf ein separates Konto gebunkert wird.
Was das für meine Person an Sicherheit bringen soll - keine Ahnung.

Großprojekt? Hmmm (;-))
Mein Schwager und ich bauen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Letzteres ist jedoch ein fast eigenständiges kleines Häuschen. Meine Kosten belaufen sich "nur" auf 105.000 €.
(Grundstück wird von uns gestellt.)

Trotzdem sehe ich mich durch die Erfahrungen meines Vaters als gebranntes Kind an.
Der Bauunternehmer, mit dem mein Vater damals gebaut hatte, hatte ganze Strassenzüge an bebauten Grundstücken besessen - und ist in Konkurs gegangen.
Dadurch entstand damals ein Schaden in Höhe von 35.000 DM.

Mir würde es ja schon reichen, wenn der GU den Zahlungsplan der MaBV - ruhig ein wenig um abgeschlossene Gewerke ergänzt, akzeptieren würde. Jedoch weigert er sich wehement dagegen.

Danke noch einmal.
Olaf O.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]