...Baurechtsalarm ;-) ...


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Abgeschickt von vnvnative am 28 November, 2008 um 09:55:50:

Antwort auf: Re: Baumhaus im Wald von Dirk Baumeister am 27 November, 2008 um 20:35:05:

Und da gehen alle, aber auch wirklich alle Alarmlampen an. Das klingt nach maximalem Widerstand in Gestalt einzuhaltender Vorschriften.

Robin Hood war doch zu anderen Zeiten...

Ein solches Vorhaben baurechtlich legal hinzubekommen dürfte eine Herausforderung auch für versierte Architekten/Rechtsanwälte darstellen - deshalb gibt's auch so wenige legale Baumhäuser.

Wegen dieser vielen Vorschriften emfpiehlt sich allerhöchstdringendst, nicht einfach loszubauen - da können die vielen Behörden, die zur Überwachung berufen sind, schon einmal knatschig werden.

: : Hallo,
: : darf auf einem kleinen Waldgrundstück (knapp über 600 m²) (das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, sprich: kein Bauland. Bundesland: Baden-Würtemberg. Stadt: Kenzingen) ein Baumhaus gebaut werden, allerdings isoliert, mit Ziegeldach, Fenstern, Dachfenstern etc., damit es Wintertauglich ist. Wenn ja, wie groß? Muss man einen Bauantrag stellen? Das Haus soll nur von Bäumen gehalten werden, ca. 15-20m² bzw. höchstens 40m³ werden. Hinzu käme noch eine Terasse. Unter welchen Umständen könnte ein solches Vorhaben in die Tat umgesetzt werden?


: ... baurechtlich bereits nach §35 BauGB eher nicht zulässig. Bauantrag wäre in jedem Fall erforderlich.





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