Re: Bürgschaft des GU


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Abgeschickt von Gast am 28 November, 2008 um 10:49:09:

Antwort auf: Re: Bürgschaft des GU von Olaf O. am 28 November, 2008 um 06:59:36:

Hallo,

Bürgschaften sind beim Bau von Einfamilienhäusern keinesfalls üblich. Für den GU entstehen dadurch ehebliche Avalkosten, die er natürlich vermeiden will. Alternativ gibt es auch Versicherungen, die eine Fertigstellung absichern. Auch diese sind aber teuer. Zudem wird sie nicht jedem Unternehmer gewährt, da Versicherungen die Finanzdecke sehr genau überprüfen.

Grundsätzlich sollte sich jedoch aus dem Zahlungsplan keine Vorauszahlung ergeben. Neben dem Risiko der Insolvenz ergibt sich daraus auch das Risiko, dass im Fall von Mängeln Zurückbehaltungsrechte eingeschränkt werden. Eine Ausrichtung am Zahlungsplan nach der MaBV kann hier durchaus ein angemessenes Ergebnis bringen (Die Grundstücksrate muss natürlich herausgerechnet werden ;-)). Eine Überzahlung von 20 % dürfte inakzeptabel und auch unzulässig sein, soweit kein besonderer Grund vorliegt.





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