Müll Umlage öffentlicher Bau


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Abgeschickt von Weishaupt am 30 November, 2008 um 12:07:48

Hallo,

ich habe da mal ne frage. Bin Vorarbeiter auf größeren Baustellen. Auf diesen gibt es meißtens Probleme mit Bauschutt oder Müll. In den Meißten Fällen wird dieser durch die Bauleitung entfernt. 2-3 Wochen später bekommt man dann per Post über 700 Bilder mit Notizen welche Firma es laut Bauleitung gewesen ist! Werden die Kosten durch die Anzahl der Nennungen geteilt und eine Rechnung angehangen!
Da diese Bilder aber meißt nicht stimmen, oder kein Gewerk eindeutig erkannt werden kan, ist meine Frage was man als AN dagegen tun kan.

1. Ich weiß nicht, ob die Reinigungsfirma den Auftrag durch Ausschreibung erhalten hat(Billigste). Ist das nicht zwingend?
2. Es wird durch die Bauleitung entschieden wessen Müll das auf den Bildern ist. Dies ist meißt falsch und passiert meines erachtes willkürlich. zb wird auch Elektroinstallation die aus Baulichen Grünnden noch nicht fertiggestellt werden kan als Müll bezeichnet!
3. Es wird sofort vom Bauuherrn bei der nächsten Teilrechnung abgezogen. Richtig?
4.Es wird uns eine Einspruchzeit eingeräumt! 1 Woche! Ist das zulässig? oder habe ich Zeit bis zur Schlussrechnung?

Meine Frage ist eigentlich nur, darf der Bauherr durch wirre Rechnungen und willkürliches bennen dem AN solche Kosten aufdrücken? Den ich konnte nicht beeinflussen was er da fotografiert, und ich konnte nicht einschätzen ob die Firma schnell arbeitet oder sich sehr sehr viel Zeit läßt...

Ich würde mich über Antwort, Paragraphen und eine Vorgehensweise freuen! Auch weil ich das Mail zu spät gesehen habe und die Einspruch zeit eines was auch immer schon Abgelaufen ist!

Grüße
3.



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