Re: Stellplatzgröße


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Abgeschickt von vnvnative am 01 Dezember, 2008 um 13:52:36:

Antwort auf: Stellplatzgröße von Heidi am 30 November, 2008 um 23:45:50:

Wie soll ich das verstehen? Wollen Sie das Grundstück Ihres Nachbarn in Anspruch nehmen, weil Sie eine zu kleine Zufahrt gekauft oder gebaut haben? Sozusagen noch ein paar Quadratmeter dazuerobern?
Grundsätzlich muß jeder Bauherr/Eigentümer seine Zufahrt bis an die öffentliche Verkehrsfläche so führen, dass sie verkehrssicher benutzbar ist. Falls das bei Ihnen wirklich nicht der Fall ist und Sie auf eigenem Grundstück nicht nachbessern können, müßten Sie wohl die Nutzung aufgeben.

Feuerwehr und Krankenwagen laufen übrigens notfalls die letzten 50 Meter (NRW: § 5 Abs. 4 BauO), das sollte man also von Taxifahrern, Paketboten etc. auch verlangen können.
Auch wenn die ja mitunter meinen, dass die gelbe Lackierung viel wichtiger als das Blaulicht ist.



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