Abgeschickt von regloh am 01 Dezember, 2008 um 16:00:13
Muss eine Einfried(ig)ung eigentlich direkt an der Grenze sein, oder kann eine Mauer die 2 Meter Abstand zur Grenze hat auch eine Einfriedung sein, wenn sie -naturgemäß - Sichtschutz bietet?
(Letzteres würde in Ba-Wü zur Verfahrensfreiheit führen!?)