Abgeschickt von Otten, Thomas am 02 Dezember, 2008 um 08:19:15
Kann mir jemand sagen, wie im im § 15 des Nachbarschaftsrechtsgesetzes NRW in der Regel "geringfügige Beeinträchtigungen" ausgelegt werden.
Im Vorraus: Herzlichen Dank
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